EQS-CMS: Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 /

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EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Deutsche Börse AG / Erwerb eigener Aktien
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 /

22.04.2024 / 10:04 CET/CEST
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Frankfurt am Main, 22. April 2024

Im Zeitraum vom 15. April 2024 bis einschließlich 19. April 2024 hat die Deutsche Börse AG insgesamt 43.241 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms erworben, das mit der Bekanntmachung vom 27. Dezember 2023 gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 zur Verordnung (EU) Nr. 596/2014 angekündigt wurde.

Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben:

Datum Aktien (Stück) Durchschnittskurs (EUR)

15.04.2024 100 191,1290

16.04.2024 100 187,1450

17.04.2024 93 188,1306

18.04.2024 4.943 186,6822

19.04.2024 38.005 186,4047

.

Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 2. Januar 2024 bis einschließlich 19. April 2024 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 1.605.189 Aktien. Die für den Aktienrückkauf insgesamt aufgewendeten Anschaffungskosten betragen EUR 299.999.694,61; mit den oben genannten Aktienkäufen ist somit das Aktienrückkaufprogramm abgeschlossen.

Der Erwerb der Aktien der Deutsche Börse AG erfolgte ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch ein von der Deutsche Börse AG beauftragtes Kreditinstitut.

Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind auf der Internetseite der Deutsche Börse AG veröffentlicht (https://www.deutsche-boerse.com/dbg-de/investor-relations/aktie-und-anleihen/aktienrueckkauf).

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